Die neue Taschengeldregelung für fähigkeitsorientierte Aktivität und integrative Beschäftigung bei der pro mente OÖ wurde am 5. Februar 2025 beim BIV-Kollegium von den Bezirksinteressenvertreter*innen einstimmig angenommen und von den GIV und der Geschäftsführung unterzeichnet. Diese beinhaltet eine 4 %ige Erhöhung des Taschengeldes sowie einen Aufschlag für Teilnehmer*innen der IB und gilt für das Jahr 2025.
