Wir begrüßen die vorliegende Novelle des Oö. Chancengleichheitsgesetzes grundsätzlich und erkennen zahlreiche positive Entwicklungen an, die zu einer Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen beitragen können.
Besonders positiv bewerten wir:
- den verstärkten Fokus auf Prävention und frühzeitige Unterstützung,
- die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Leistungsangeboten,
- die stärkere Ausrichtung auf Inklusion und Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt,
- den Ausbau von Wohnangeboten sowie die Schaffung von Wohnformen, die stärker an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Menschen ausgerichtet sind,
- die Aufwertung ergänzender Leistungen zu Hauptleistungen und die damit verbundene Anerkennung ihrer Bedeutung für ein selbstbestimmtes Leben.
Diese Entwicklungen entsprechen wichtigen Grundsätzen der Inklusion und können dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres und gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Gleichzeitig sehen wir einen wesentlichen Kritikpunkt im Prozess der Erarbeitung der Novelle. Menschen mit psychosozialen Behinderungen wurden trotz der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie der im Oö. Chancengleichheitsgesetz verankerten Beteiligungsgrundsätze nicht aktiv in die Entwicklung des Gesetzesentwurfs eingebunden.
Statt einer frühzeitigen und gleichberechtigten Mitwirkung von Menschen mit psychosozialer Behinderung erfolgte die Einbeziehung der betroffenen Menschen erst im Rahmen der Präsentation des bereits ausgearbeiteten Gesetzesentwurfs. Dies entspricht nicht dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“, der einen zentralen Pfeiler der UN-Behindertenrechtskonvention darstellt.
Eine wirksame Beteiligung bedeutet mehr als Information über bereits getroffene Entscheidungen. Sie setzt voraus, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen von Beginn an in die Entwicklung gesetzlicher Regelungen eingebunden werden und ihre Erfahrungen, Perspektiven und Expertise tatsächlich Einfluss auf die Gestaltung der Maßnahmen nehmen können.
Gerade Menschen mit psychosozialen Behinderungen verfügen über wertvolle Erfahrungen hinsichtlich bestehender Barrieren, Unterstützungsbedarfe und notwendiger Verbesserungen im Hilfesystem. Diese Expertise wurde im vorliegenden Gesetzgebungsprozess nicht ausreichend genutzt.
Wir fordern daher, dass bei zukünftigen Gesetzesnovellen, Strategien und Maßnahmen im Bereich der Behindertenpolitik eine verbindliche, frühzeitige und barrierefreie Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Selbstvertretungsorganisationen sichergestellt wird. Dies entspricht nicht nur den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern ist auch Voraussetzung für bedarfsgerechte, wirksame und nachhaltige Regelungen.
Abschließend hierzu halten wir fest, dass die vorliegende Novelle wichtige und begrüßenswerte Ansätze enthält. Um jedoch den Anspruch einer inklusiven und menschenrechtsorientierten Politik vollständig einzulösen, muss die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen künftig wesentlich stärker verankert und gelebt werden.
Eine gute Behindertenpolitik entsteht nicht für Menschen mit Behinderungen, sondern gemeinsam mit ihnen!
Beschäftigung / Arbeit / fähigkeitsorientierte Aktivität / integrative Beschäftigung – Altersgrenze
Wir beanstanden ausdrücklich die im Entwurf vorgesehene Altersgrenze von maximal 65 Jahren für die Teilnahme an fähigkeitsorientierten Aktivitäten oder integrativer Beschäftigung.
Diese Regelung stellt eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung aufgrund ihres Alters dar. Sie widerspricht nicht nur dem Grundsatz der Gleichbehandlung, sondern steht auch im Widerspruch zu aktuellen arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen, die darauf abzielen, Menschen über das traditionelle Pensionsalter hinaus in Beschäftigung und gesellschaftliche Teilhabe einzubinden. Es ist nicht ersichtlich, warum Menschen mit Behinderungen diese Möglichkeit verwehrt werden sollte.
Selbst wenn es sich nicht um den ersten Arbeitsmarkt handelt, leisten Menschen mit Behinderung durch ihre Teilnahme an fähigkeitsorientierten Aktivitäten einen wichtigen Beitrag zur Gemeinschaft – unabhängig von ihrem Alter. Für viele Betroffene ist diese Tätigkeit nicht lediglich eine Beschäftigungstherapie, sondern eine sinnstiftende Tätigkeit, die es ihnen ermöglicht, Wertschätzung und gesellschaftliche Teilhabe zu erfahren.
Die Einschränkung durch die Altersgrenze kann negative Folgen für den Selbstwert und die psychische Stabilität der Betroffenen haben. Die Möglichkeit, auch im höheren Lebensalter weiterhin fähigkeitsorientiert tätig zu sein, ist daher nicht nur eine Frage der Chancengleichheit, sondern auch der psychischen Gesundheit und der Förderung von Inklusion und Teilhabe.
Neue Leistung „Tagesbetreuung für über 65-Jährige“
Wir sehen die geplante neue Leistung der Tagesbetreuung für Menschen über 65 Jahre kritisch. Nach unserer Einschätzung entspricht sie nicht den Bedürfnissen der Betroffenen, insbesondere hinsichtlich der Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten.
Vielmehr entsteht der Eindruck, dass diese Leistung darauf abzielt, Menschen aufgrund ihres Alters und ihrer Behinderung „abzustellen“, anstatt sie weiterhin aktiv und fähigkeitsorientiert zu fördern. Eine solche Regelung ist aus unserer Sicht nicht mit den Grundsätzen der Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung vereinbar.
Menschen mit Behinderungen benötigen gerade auch im höheren Lebensalter Angebote, die ihre Kompetenzen erhalten, ihre sozialen Kontakte stärken und ihnen sinnstiftende Betätigung ermöglichen. Leistungen, die allein auf Betreuung und Aufbewahrung ausgerichtet sind, verkennen diesen Bedarf und können negative Auswirkungen auf Selbstwert, psychische Stabilität und gesellschaftliche Teilhabe haben.
Wir fordern daher, die Altersgrenze für fähigkeitsorientierte Aktivitäten und integrative Beschäftigung zu streichen oder flexibel zu gestalten, sodass Menschen mit Behinderung unabhängig vom Lebensalter weiterhin teilhaben können.
Wohnen – vollbetreute, teilbetreute Wohnformen und mobile Betreuung und Hilfe
Wir beanstanden auch hier die im Entwurf vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren. Sie stellt eine Diskriminierung älterer Menschen mit Behinderung dar und widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Ältere Menschen mit Behinderungen sollen weiterhin Zugang zu unterstützten Wohnformen und einer sinnstiftenden Beschäftigung außerhalb des Wohnhauses haben und die Möglichkeit behalten, selbstbestimmt und teilhabend zu leben. Gerade in teilbetreuten Einrichtungen sehen wir die Notwendigkeit einer Anbindung an eine andere Einrichtung als gegeben, da die Anwesenheit der Betreuungspersonen nur stundenweise vorhanden ist.
Darüber hinaus sehen wir im Entwurf durch die Altersgrenze eine besorgniserregende Tendenz zu institutionalisierenden Wohnformen, die die Inklusion der Betroffenen in die Gesellschaft schwächen. Gerade bei vollbetreuten und teilbetreuten Wohnhäusern besteht die Gefahr, dass die Abgrenzung zu externen Einrichtungen und die eingeschränkten Außenkontakte ein Umfeld schaffen, das anfällig für Missstände ist. Erfahrungen aus Kinderwohnheimen und Behindertenwohnheimen zeigen, dass Isolation und fehlende gesellschaftliche Einbindung negative Auswirkungen auf die Lebensqualität, Selbstbestimmung und Sicherheit der Bewohner:innen haben können.
Wir fordern daher:
- keine Altersgrenze, die den Zugang zu anderen Leistungen aus dem Oö. ChG verweigern,
- stärkere Förderung inklusiver Wohnformen, die Teilhabe an der Gemeinschaft ermöglichen – unabhängig vom Alter,
- konsequente Sicherstellung von Außenkontakten, Unterstützung durch Selbstvertretungsorganisationen und transparente Kontrollmechanismen, um Missständen vorzubeugen.
Wohnangebote müssen auf die individuelle Förderung von Fähigkeiten, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Selbstbestimmung der Bewohner:innen ausgerichtet sein – unabhängig vom Alter und Grad der Betreuung.
Psychosoziale Dienste und niederschwellige Angebote
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Aufwertung der psychosozialen Dienste und niederschwelligen Angebote zu einer Hauptleistung wird von uns ausdrücklich begrüßt. Diese Maßnahme stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychosozialen Behinderungen und psychischen Erkrankungen dar.
Aus unserer Sicht besteht jedoch weiterhin ein erheblicher Ausbaubedarf im Bereich der niederschwelligen Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangebote. Gerade bei psychischen Krisen ist eine rasche, unbürokratische und wohnortnahe Unterstützung von entscheidender Bedeutung.
Psychische Krisen müssen nicht zwangsläufig zu langfristigen oder chronischen Erkrankungsverläufen führen. Wenn Betroffene frühzeitig Zugang zu professioneller Unterstützung erhalten, können Krisen häufig erfolgreich bewältigt und schwerwiegende Folgeschäden vermieden werden. Niederschwellige Angebote leisten daher einen wesentlichen Beitrag zur Prävention, zur Stabilisierung der psychischen Gesundheit und zur Vermeidung von stationären Aufenthalten oder langfristigen Unterstützungsbedarfen.
Darüber hinaus sind Investitionen in niederschwellige psychosoziale Unterstützungsangebote auch aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Jeder Euro, der in frühzeitige Beratung, Begleitung und Krisenintervention investiert wird, kann ein Vielfaches an späteren Kosten im Gesundheits-, Sozial- und Unterstützungssystem einsparen. Gleichzeitig verbessern solche Angebote die Lebensqualität der Betroffenen, fördern ihre gesellschaftliche Teilhabe und erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Stabilisierung.
Wir regen daher an, den Ausbau psychosozialer Dienste und insbesondere niederschwelliger Beratungs- und Krisenangebote als zentrales Ziel des Oö. Chancengleichheitsgesetzes zu verankern und die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen langfristig sicherzustellen.
strada OÖ – Organisation der Erfahungsexper*innen für psychische Gesundheit und die Interessenvertreter*innen der pro mente OÖ
