Archiv der Kategorie: Interessenvertretung

IV-Tagung der Interessenvertreter*innen – Gemeinsam im Austausch

Am 10. Juni fand die IV-Tagung der Interessenvertreter*innen von pro mente OÖ in der Arbeiterkammer Linz statt. Die Veranstaltung war wieder von einer sehr guten Stimmung, großem Engagement und einem regen Austausch geprägt.

Besonders freuten wir uns über den Besuch von Silke Stiftinger, Gesamtsprecherin von Exit Sozial, sowie von Gernot Koren aus der Geschäftsführung von pro mente OÖ, der sich Zeit für Gespräche und aktuelle Anliegen der Interessenvertretung nahm.

Im Mittelpunkt der Diskussionen standen aktuelle Informationen aus der Gesamtinteressenvertretung (GIV) und von strada OÖ. Intensiv wurde über die geplanten Änderungen des Oö. Chancengleichheitsgesetzes gesprochen, insbesondere über die künftigen Regelungen für Menschen mit Behinderungen nach dem 65. Lebensjahr. Die Teilnehmerinnen brachten dabei zahlreiche Fragen, Sorgen und Erfahrungen ein.

Ein weiteres wichtiges Thema waren die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Begutachtungsuntersuchungen durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und das Sozialministeriumservice (SMS). Die Interessenvertreter*innen berichteten über Herausforderungen, mit denen Betroffene in der Praxis konfrontiert sind, und diskutierten mögliche Verbesserungen.

Ein besonderer Programmpunkt war der spannende Vortrag von Mag. Anita Eckmaier vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Linz zum Thema Internetsicherheit. Sie informierte über aktuelle Gefahren im Internet und gab wertvolle Tipps für einen sicheren Umgang mit digitalen Medien.

Die Tagung bot eine wichtige Plattform für Information, Vernetzung und Mitbestimmung. Ein herzliches Dankeschön an alle Interessenvertreter*innen, Referent*innen und Gäste für ihre aktive Teilnahme und die vielen wertvollen Beiträge. Gemeinsam setzen wir uns weiterhin für die Interessen von Menschen mit psychischen und sozialen Beeinträchtigungen ein.

Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Oö. Chancengleichheitsgesetzes (Oö. ChG) aus Sicht von Menschen mit psychischen/psychosozialen Behinderungen

Wir begrüßen die vorliegende Novelle des Oö. Chancengleichheitsgesetzes grundsätzlich und erkennen zahlreiche positive Entwicklungen an, die zu einer Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen beitragen können.

Besonders positiv bewerten wir:

  • den verstärkten Fokus auf Prävention und frühzeitige Unterstützung,
  • die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Leistungsangeboten,
  • die stärkere Ausrichtung auf Inklusion und Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt,
  • den Ausbau von Wohnangeboten sowie die Schaffung von Wohnformen, die stärker an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Menschen ausgerichtet sind,
  • die Aufwertung ergänzender Leistungen zu Hauptleistungen und die damit verbundene Anerkennung ihrer Bedeutung für ein selbstbestimmtes Leben.

Diese Entwicklungen entsprechen wichtigen Grundsätzen der Inklusion und können dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres und gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Gleichzeitig sehen wir einen wesentlichen Kritikpunkt im Prozess der Erarbeitung der Novelle. Menschen mit psychosozialen Behinderungen wurden trotz der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie der im Oö. Chancengleichheitsgesetz verankerten Beteiligungsgrundsätze nicht aktiv in die Entwicklung des Gesetzesentwurfs eingebunden.

Statt einer frühzeitigen und gleichberechtigten Mitwirkung von Menschen mit psychosozialer Behinderung erfolgte die Einbeziehung der betroffenen Menschen erst im Rahmen der Präsentation des bereits ausgearbeiteten Gesetzesentwurfs. Dies entspricht nicht dem Grundsatz „Nichts über uns ohne uns“, der einen zentralen Pfeiler der UN-Behindertenrechtskonvention darstellt.

Eine wirksame Beteiligung bedeutet mehr als Information über bereits getroffene Entscheidungen. Sie setzt voraus, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Interessenvertretungen von Beginn an in die Entwicklung gesetzlicher Regelungen eingebunden werden und ihre Erfahrungen, Perspektiven und Expertise tatsächlich Einfluss auf die Gestaltung der Maßnahmen nehmen können.

Gerade Menschen mit psychosozialen Behinderungen verfügen über wertvolle Erfahrungen hinsichtlich bestehender Barrieren, Unterstützungsbedarfe und notwendiger Verbesserungen im Hilfesystem. Diese Expertise wurde im vorliegenden Gesetzgebungsprozess nicht ausreichend genutzt.

Wir fordern daher, dass bei zukünftigen Gesetzesnovellen, Strategien und Maßnahmen im Bereich der Behindertenpolitik eine verbindliche, frühzeitige und barrierefreie Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Selbstvertretungsorganisationen sichergestellt wird. Dies entspricht nicht nur den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern ist auch Voraussetzung für bedarfsgerechte, wirksame und nachhaltige Regelungen.

Abschließend hierzu halten wir fest, dass die vorliegende Novelle wichtige und begrüßenswerte Ansätze enthält. Um jedoch den Anspruch einer inklusiven und menschenrechtsorientierten Politik vollständig einzulösen, muss die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen künftig wesentlich stärker verankert und gelebt werden.

Eine gute Behindertenpolitik entsteht nicht für Menschen mit Behinderungen, sondern gemeinsam mit ihnen!

Beschäftigung / Arbeit / fähigkeitsorientierte Aktivität / integrative Beschäftigung – Altersgrenze

Wir beanstanden ausdrücklich die im Entwurf vorgesehene Altersgrenze von maximal 65 Jahren für die Teilnahme an fähigkeitsorientierten Aktivitäten oder integrativer Beschäftigung.

Diese Regelung stellt eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung aufgrund ihres Alters dar. Sie widerspricht nicht nur dem Grundsatz der Gleichbehandlung, sondern steht auch im Widerspruch zu aktuellen arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen, die darauf abzielen, Menschen über das traditionelle Pensionsalter hinaus in Beschäftigung und gesellschaftliche Teilhabe einzubinden. Es ist nicht ersichtlich, warum Menschen mit Behinderungen diese Möglichkeit verwehrt werden sollte.

Selbst wenn es sich nicht um den ersten Arbeitsmarkt handelt, leisten Menschen mit Behinderung durch ihre Teilnahme an fähigkeitsorientierten Aktivitäten einen wichtigen Beitrag zur Gemeinschaft – unabhängig von ihrem Alter. Für viele Betroffene ist diese Tätigkeit nicht lediglich eine Beschäftigungstherapie, sondern eine sinnstiftende Tätigkeit, die es ihnen ermöglicht, Wertschätzung und gesellschaftliche Teilhabe zu erfahren.

Die Einschränkung durch die Altersgrenze kann negative Folgen für den Selbstwert und die psychische Stabilität der Betroffenen haben. Die Möglichkeit, auch im höheren Lebensalter weiterhin fähigkeitsorientiert tätig zu sein, ist daher nicht nur eine Frage der Chancengleichheit, sondern auch der psychischen Gesundheit und der Förderung von Inklusion und Teilhabe.

Neue Leistung „Tagesbetreuung für über 65-Jährige“

Wir sehen die geplante neue Leistung der Tagesbetreuung für Menschen über 65 Jahre kritisch. Nach unserer Einschätzung entspricht sie nicht den Bedürfnissen der Betroffenen, insbesondere hinsichtlich der Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten.

Vielmehr entsteht der Eindruck, dass diese Leistung darauf abzielt, Menschen aufgrund ihres Alters und ihrer Behinderung „abzustellen“, anstatt sie weiterhin aktiv und fähigkeitsorientiert zu fördern. Eine solche Regelung ist aus unserer Sicht nicht mit den Grundsätzen der Inklusion, Teilhabe und Selbstbestimmung vereinbar.

Menschen mit Behinderungen benötigen gerade auch im höheren Lebensalter Angebote, die ihre Kompetenzen erhalten, ihre sozialen Kontakte stärken und ihnen sinnstiftende Betätigung ermöglichen. Leistungen, die allein auf Betreuung und Aufbewahrung ausgerichtet sind, verkennen diesen Bedarf und können negative Auswirkungen auf Selbstwert, psychische Stabilität und gesellschaftliche Teilhabe haben.

Wir fordern daher, die Altersgrenze für fähigkeitsorientierte Aktivitäten und integrative Beschäftigung zu streichen oder flexibel zu gestalten, sodass Menschen mit Behinderung unabhängig vom Lebensalter weiterhin teilhaben können.

Wohnen – vollbetreute, teilbetreute Wohnformen und mobile Betreuung und Hilfe

Wir beanstanden auch hier die im Entwurf vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren. Sie stellt eine Diskriminierung älterer Menschen mit Behinderung dar und widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Ältere Menschen mit Behinderungen sollen weiterhin Zugang zu unterstützten Wohnformen und einer sinnstiftenden Beschäftigung außerhalb des Wohnhauses haben und die Möglichkeit behalten, selbstbestimmt und teilhabend zu leben. Gerade in teilbetreuten Einrichtungen sehen wir die Notwendigkeit einer Anbindung an eine andere Einrichtung als gegeben, da die Anwesenheit der Betreuungspersonen nur stundenweise vorhanden ist.

Darüber hinaus sehen wir im Entwurf durch die Altersgrenze eine besorgniserregende Tendenz zu institutionalisierenden Wohnformen, die die Inklusion der Betroffenen in die Gesellschaft schwächen. Gerade bei vollbetreuten und teilbetreuten Wohnhäusern besteht die Gefahr, dass die Abgrenzung zu externen Einrichtungen und die eingeschränkten Außenkontakte ein Umfeld schaffen, das anfällig für Missstände ist. Erfahrungen aus Kinderwohnheimen und Behindertenwohnheimen zeigen, dass Isolation und fehlende gesellschaftliche Einbindung negative Auswirkungen auf die Lebensqualität, Selbstbestimmung und Sicherheit der Bewohner:innen haben können.

Wir fordern daher:

  • keine Altersgrenze, die den Zugang zu anderen Leistungen aus dem Oö. ChG verweigern,
  • stärkere Förderung inklusiver Wohnformen, die Teilhabe an der Gemeinschaft ermöglichen – unabhängig vom Alter,
  • konsequente Sicherstellung von Außenkontakten, Unterstützung durch Selbstvertretungsorganisationen und transparente Kontrollmechanismen, um Missständen vorzubeugen.

Wohnangebote müssen auf die individuelle Förderung von Fähigkeiten, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Selbstbestimmung der Bewohner:innen ausgerichtet sein – unabhängig vom Alter und Grad der Betreuung.

Psychosoziale Dienste und niederschwellige Angebote

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Aufwertung der psychosozialen Dienste und niederschwelligen Angebote zu einer Hauptleistung wird von uns ausdrücklich begrüßt. Diese Maßnahme stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychosozialen Behinderungen und psychischen Erkrankungen dar.

Aus unserer Sicht besteht jedoch weiterhin ein erheblicher Ausbaubedarf im Bereich der niederschwelligen Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangebote. Gerade bei psychischen Krisen ist eine rasche, unbürokratische und wohnortnahe Unterstützung von entscheidender Bedeutung.

Psychische Krisen müssen nicht zwangsläufig zu langfristigen oder chronischen Erkrankungsverläufen führen. Wenn Betroffene frühzeitig Zugang zu professioneller Unterstützung erhalten, können Krisen häufig erfolgreich bewältigt und schwerwiegende Folgeschäden vermieden werden. Niederschwellige Angebote leisten daher einen wesentlichen Beitrag zur Prävention, zur Stabilisierung der psychischen Gesundheit und zur Vermeidung von stationären Aufenthalten oder langfristigen Unterstützungsbedarfen.

Darüber hinaus sind Investitionen in niederschwellige psychosoziale Unterstützungsangebote auch aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Jeder Euro, der in frühzeitige Beratung, Begleitung und Krisenintervention investiert wird, kann ein Vielfaches an späteren Kosten im Gesundheits-, Sozial- und Unterstützungssystem einsparen. Gleichzeitig verbessern solche Angebote die Lebensqualität der Betroffenen, fördern ihre gesellschaftliche Teilhabe und erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige Stabilisierung.

Wir regen daher an, den Ausbau psychosozialer Dienste und insbesondere niederschwelliger Beratungs- und Krisenangebote als zentrales Ziel des Oö. Chancengleichheitsgesetzes zu verankern und die dafür notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen langfristig sicherzustellen.

strada OÖ – Organisation der Erfahungsexper*innen für psychische Gesundheit und die Interessenvertreter*innen der pro mente OÖ

Klausur der Bezirksinteressenvertreter*innen von 8. bis 10. September 2025 in Wesenufer

Einblicke in unsere diesjährige Klausur der Bezirksinteressenvertreter*innen der pro mente OÖ im Seminarhotel Wesenufer.

Arbeitsreich, lebendig und voller spannender Impulse – gemeinsam Ideen entwickelt, vernetzt und gestärkt als Gemeinschaft.

Schön, was wir zusammen auf die Beine stellen!

BIV-Kollegium, Wesenufer

Wahl der IV Gesamtsprecher*in und der Gesamtsprecher Stellvertreter am 9. September 2025

Die Stimmen sind ausgezählt – unsere neuen/alten Gesamt-IV und Stellvertreter stehen fest! Im Rahmen der Klausur der Bezirksinteressenvertreter*innen fand auch die Wahl der GIV statt.

Glückwunsch an Heidi Pletzenauer (GIV), Konrad Hansbauer (GIV Stv.) und Herbert Reidinger (GIV Stv.)!

Wir wünschen viel Erfolg und Ausdauer für die wichtige Funktion als Sprachrohr der IV da zu sein! 👍

von links nach rechts: Konrad Hansbauer (GIV Stv.), Heidi Pletzenauer (GIV) und Herbert Reidinger (GIV Stv.)

Tagung der Interessenvertreter*innen am 30. Juni 2025

Am 30. Juni fand in der Arbeiterkammer Linz die Tagung der Interessenvertreter*innen der pro mente OÖ statt. Rund 50 Besucher*innen folgten der Einladung zum Kennenlernen, Austausch und Information. In konstruktiver Atmosphäre wurden zentrale Anliegen von Menschen mit psychischer Beeinträchtigung diskutiert und wichtige Impulse für die zukünftige Zusammenarbeit gesetzt.

Besonders freuten wir uns über den Besuch von Soziallandesrat Dr. Christian Dörfel, der sich intensiv mit den anwesenden Interessenvertreter*innen austauschte. In einer offenen und anregenden Diskussion nahm er sich Zeit für die Sorgen und Ängste der Betroffenen und sicherte seine Unterstützung sowie eine weiterhin gute Zusammenarbeit zu.

Auch Gernot Koren, Geschäftsführer der pro mente OÖ, nahm sich den Anliegen der Interessenvertreter*innen an. Er beantwortete Fragen ausführlich und bedankte sich herzlich für die überaus gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Gemeinsam – da sind wir uns einig – könne ein starkes Miteinander für psychische Gesundheit gestaltet werden!

Die Tagung machte einmal mehr deutlich, wie wichtig die Stimme der Betroffenen ist – und wie viel durch einen respektvollen Dialog und verlässliche Partnerschaften erreicht werden kann.

von links nach rechts: GIV Stv. Konrad Hansbauer, GIV Heidi Pletzenauer, Soziallandesrad Dr. Christian Dörfel
GIV Heidi Pletzenauer, Soziallandesrat Dr. Christian Dörfel
von links nach rechts: GIV Stv. Konrad Hausbauer, Soziallandesrat Dr. Christian Dörfel
von links nach rechts: GIV Stv. Konrad Hansbauer, GIV Heidi Pletzenauer, GF pro mente OÖ Gernot Koren
von links nach rechts: GIV Heidi Pletzenauer, GIV Stv. Konrad Hansbauer, GF pro mente OÖ Gernot Koren
GIV Heidi Pletzenauer
von links nach rechts: GIV Stv. Konrad Hansbauer, GIV Heidi Pletzenauer, Teamleitung strada OÖ Irene Seifriedsberger

Vereinbarung der IV mit pro mente OÖ

Die IV Vereinbarung, die die Zusammenarbeit der Interessenvertretung strada OÖ mit pro mente OÖ regelt, wurde in einem partizipativen Prozess überarbeitet und von den Geschäftsführern Gernot Koren und Gerald Zeininger sowie der Gesamtsprecherin IV Heidi Pletzenauer am 15. November unterschrieben.

Die IV-Vereinbarung ist hier zum Download verfügbar: IV-Vereinbarung

IV Tagung AK Linz 13. November 2024

Gute Stimmung herrschte gestern bei der Tagung der Interessenvertreter*innen der pro mente OÖ. Gemeinsam arbeiteten wir an der neu adaptierten IV-Vereinbarung – die in einem längeren partizipativen Prozess entstand – und nun kurz vor der Unterzeichnung durch die Gesamtsprecher und der Geschäftsführung steht. Gerald Zeininger von der Geschäftsführung der pro mente OÖ stand für die zahlreichen Fragen zu den unterschiedlichsten Themen der Interessenvertretung und den Angeboten der pro mente OÖ zur Verfügung.

Lucia Mayerhofer von der Öffentlichkeitsabteilung der pro mente OÖ stellte das proMobil vor und lädt die Interessenvertreter*innen zum Mitmachen ein. Infos zum proMobil: https://www.pmooe.at/unser-angebot/promobil/

Ein spannender, verbindender und austauschreicher Tag!

IV-Tagung am 18. Juni 2024 in der Kürnberghalle

Am 18. Juni fand in der Kürnberghalle in Leonding die jährliche Tagung der Interessenvertretungen aller Sozialunternehmen in OÖ statt. Mehrere hundert Interessenvertreter*innen folgten der Einladung. Organisiert wurde die Veranstaltung vom IVMB. Dieses Jahr waren die IV von pro mente OÖ gemeinsam mit den Kolleg*innen vom Verein Miteinander für die inhaltliche Gestaltung und die Moderation verantwortlich. Es gab spannende Einblicke in die vielfältige Arbeit der IV, Inputs zum Thema Arbeit und Inklusion, dem Gütesiegel Sexualität und dem Thema Sexualität selbstbestimmt leben. Musikalisch umrahmte Walter Stöger die Veranstaltung und das Tanzkollektiv KUK fegte über die Bühne und sorgte für gute Stimmung im Saal.

Besuch der RL Mühlviertel beim strada OÖ Kollegium

Am 21. Mai war Thomas Kriechbaumer – Regionalleiter der Region Mühlviertel – zu Gast beim Kollegium der Bezirksinteressenvertreter*innen in Linz.

Zur Region Mühlviertel gehören die Bezirke Perg, Freistadt und Rohrbach. Thomas Kriechbaumer erzählt uns von seinen Erfahrungen, die er als Sozialarbeiter in vielen Bereichen gemacht hat. Auch als Teamleiter war er in Linz, Traun und Enns in der fähigkeitsorientierten Aktivität tätig.

Ihm als Regionalleiter liegt die Interessenvertretung sehr am Herzen und es ist ihm wichtig für die BIV Ansprechpartner zu sein. Auch Leistungen wie Wohnen und MBH, welche nicht immer über einen IV verfügen, sollen miteinbezogen werden.

Er sieht in der Funktion der IV auch eine tolle Chance sich individuell weiterzuentwickeln, sowohl für den/die Interessenvertreter*in, als auch für die Einrichtung der pro mente.

Aus der Sicht von Thomas Kriechbaumer liegt es in der Natur der Sache nicht immer einer Meinung zu sein, am Ende zählt die gegenseitige Wertschätzung und die gemeinsamen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren.

Besuch der RL Zentralraum Wels beim strada OÖ Kollegium

Am 8. April war Johann Gruber – Regionalleiter der pro mente OÖ Region Zentralraum Wels zu Gast beim Kollegium der Bezirksinteressenvertreter*innen. Zur Region Zentralraum Wels gehören die Bezirke Wels und Grieskirchen.

Neben einem spannenden Austausch der verschiedenen Sichtweisen mit dem Schwerpunkt der aktuellen Herausforderungen in der fähigkeitsorientierten Aktivität (FA) gab es auch interessante Einblicke zum Thema integrative Beschäftigung (IB) in der Region.

Abgerundet wurde das Treffen mit einem gemeinsamen Mittagessen im Restaurant Kontrast – ebenfalls einer Einrichtung der fähigkeitsorientierten Aktivität in Linz.